Informationsvertragsbedingungen

 

Kurzer Genderhinweis

Um die Lesbarkeit des Vertrages zu erleichtern wird auf die gleichzeitige Formulierung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Personen, unabhängig vom Geschlecht.

Hinweis zum Informationsvertrag

Sie haben die Möglichkeit, mit uns einen Informationsvertrag abzuschliessen. Der Informationsvertrag kommt immer zustande, wenn Sie Vorgänge bestätigen, bei denen wir ausdrücklich den Begriff “Informationsvertrag” verwendet haben. Der exakte Inhalt des Informationsvertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragstext sowie ergänzend aus unseren Allgemeinen Informationsvertragsbedingungen.

Sofern und soweit Sie diesen Informationsvertrag geschlossen haben, weisen wir Sie auf folgendes hin: Mit dem Informationsvertrag verpflichten wir uns, die in der maßgeblichen Produkt- und Leistungsbeschreibung sowie die in den Allgemeinen Informationsvertragsbedingungen bezeichneten Informationsinhalte über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) an Sie auszuliefern. Wir sind u.a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern.

Hierfür sind wir, soweit technisch möglich, verpflichtet, Ihre E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Google hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Sie können den Informationsvertrag jederzeit beenden, dies ohne Angabe von Gründen oder Wahrung von Fristen, durch formlose Nachricht an einen der o.g. Kontaktkanäle.

 

Allgemeine Informationsvertragsbedingungen

zwischen

Ihnen (fortan: Informationsbesteller)

und der

BRAIN CONNECTION GmbH, Hegnaustr. 60, CH-8602 Wangen b. Dübendorf (Schweiz)
(fortan: BRAIN CONNECTION)

genannt.

 

Einleitung

Das Ziel von BRAIN CONNECTION ist, Unternehmen und Personen die Arbeit und das Leben zu vereinfachen, damit dies mehr Zeit und Ressourcen für ihre prioritären Aufgaben haben. Zudem das Fortbestehen zu sichern und somit Innovationen und eine persönliche Entwicklung aktiv zu gestalten.

Daher bietet BRAIN CONNECTION Personen wie auch Unternehmen an verschiedenen Stellen (digital und physisch) an, einen sogenannten Informationsvertrag abzuschliessen.

BRAIN CONNECTION verpflichtet sich gegenüber dem Informationsbesteller, regelmässig, in nicht definierten Zeitabständen, Informations-, Weiterbildungs-, Schulungsmaterial in digitaler wie auch physischer Form zu versorgen. Hierzu gehören auch allgemeine Informationen zu den oben aufgeführten Informationsarten wie auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen.

Hierbei sind folgende Aspekte als Vertragsbestandteil besonders wichtig:

  • Die Aufgabe von BRAIN CONNECTION ist, Personen und Unternehmen zu unterstützen. Das Angebot richtet sich an einen Abschluss eines Informationsvertrages mit Unternehmen und Personen.
  • Bei einer konkreten Anforderung von Gratisinformationen oder konkreten Bestellungen, ist der Informationsvertrag integrierter Bestandteil und wird durch die «Allgemeinen Informationsbedingungen» bestimmt (AIB).
  • Wichtig für Sie ist, dass der Informationsbesteller jederzeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen und formlos beenden kann. Hierzu ist in jedem E-Mail ein Direktlink aufgeführt. Dieser Informationsservice ist unentgeldlich

 

§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von BRAIN CONNECTION

(1) Gegenstand des Vertrages: BRAIN CONNECTION beliefert den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren und zukünftig möglichen Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke, Business-Netzwerke, digitale Plattformen und vergleichbare Kontaktkanäle). Die Themen zu diesen Informationen sind durch den konkreten Informationsvertrag festgelegt (Dienstleistungs- und/oder Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung). Informationen aus den folgenden Themenbereichen gehören auf jeden Fall dazu: von BRAIN CONNECTION Produktupdates und Unternehmensinformationen, Anwendungsempfehlungen, Informationen zu Ideen, Kreativität, Innovationen, Einfachheit und unternehmerisches Handeln, Persönlichkeitsentwicklung, Weiterbildung, Tipps zur Effizienzsteigerung, Podcast, Strategie, Marketing, Management, Erfolg, Digitalisierung, Automatisierung, Start-up wie auch verwandte und vergleichbare Themen zu Workshops, Seminaren, Webinare, Online-Konferenzen, Empfehlungen von Dritter (Webinare, Dienstleistungen, Produkte etc.), Trainings, Coaching und Projektbegleitungen.

(2) BRAIN CONNECTION ist ebenso dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen wie auch Business Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. BRAIN CONNECTION ist dabei verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei Facebook oder in eine similar audience bei Google hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Dies soweit technisch möglich und auch die jeweiligen Hilfsmittel auf den Webseiten installiert sind. Vorbehalten sind die Ausführungen von (3) und (4).

(3) BRAIN CONNECTION verpflichtet sich, den Informationsbesteller, im Rahmen der technischen Möglichkeiten von Werbeanzeigen möglichst auszuschliessen (z.B. bei Facebook, Google), wenn diese zuvor Angebote (z.B. Webinare, Gratisanmeldungen zu Themen usw.) teilgenommen haben. Hierzu muss die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei Facebook oder eine similar audience bei Google hochgeladen werden.

(4) Ein Anspruch auf eine Abdeckung aller Themenbereich besteht nicht.

(5) BRAIN CONNECTION schuldet nicht die Prüfung auf Richtigkeit und keine Beratung bezüglich der inhaltlichen Richtigkeit, sondern nur die zur Verfügungsstellung der Informationen.

§ 2 Prüfpflicht des Informationsbestellers vor Vertragsschluss

Jeder Informationsbesteller ist vor dem Vertragsabschluss verpflichtet, zu überprüfen, ob er im Rahmen eines Unternehmens berechtigt ist, einen derartigen Informationsvertag abzuschliessen. Bei Personen ist zu überprüfen, ob die Mündigkeit für den Vertragsabschluss besteht und die Person der Tragweite des Handelns klar einschätzen kann. Ist dies nicht der Fall, ist von einem Vertragsabschluss abzusehen. Wird ein Informationsvertrag abgeschlossen, geht BRAIN CONNECTION davon aus, dass der Informationsbesteller die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige Form eine Leistung von der BRAIN CONNECTION GmbH und/oder Digistore24 GmbH und/oder Klick-Tipp und/oder einer anderen Verkaufsplattform (z.B. Affilicon GmbH) abfordert, in deren Produkt-, Dienstleistungs- oder Leistungsbeschreibungen auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird, kommt der Vertragsabschluss zustande.

(2) In diesem Fall werden die Allgemeinen Informationsbedingungen Bestandteil des Vertrages.

§ 4 Unentgeltlichkeit

Für die Bereitstellung der Informationen muss der Informationsbesteller nichts bezahlen.

§ 5 Beendigung des Informationsvertrages

(1) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien ohne Achtung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.

(2) Sollte der Informationsbesteller bzw. Kunde parallel Kunde bei einem anderen Anbieter (z.B. Digistore 24 GmbH) sein und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu Produkten von BRAIN CONNECTION erhalten, so ist der Informationsvertrag nicht vom Bestand des Vertrages mit einem anderen Anbieter (z.B. Digistore24 GmbH, Affilicon GmbH) abhängig.

§ 6 Haftung

(1) BRAIN CONNECTION haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet BRIN CONNECTION nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, Umsatzrückgänge, entgangenen Gewinn, getroffenen Entscheidungen, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist ausgeschlossen, auch ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Die vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw.
-ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäss Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(5) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von BRAIN CONNECTION.

§ 7 Änderungsvorbehalt

BRAIN CONNECTION ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis BRAIN CONNECTION gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

 

Wangen b. Dübendorf, gültig ab 25. Mai 2018